BENÖTIGTE FÜHRERSCHEINKLASSEN
Gewicht, Masse und Anhängerlänge haben direkten Einfluss auf das Fahrverhalten eines Wohnmobils. Daher müssen Fahrer für diverse Fahrzeugtypen unterschiedliche Führerscheinklassen besitzen. Die Erfahrung mit überdimensionierten Fahrzeugen kann im Straßenverkehr viele Notfälle verhindern. Und so kann es mit dem passenden Führerschein zum Trau-Wohnmobil ein zauberhaftes Abenteuer werden.
Unsere Kaufberatung für Wohnmobile erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.
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Im Pool der verschiedenen Wohnmobilklassen kann man schnell den Überblick über die benötigten Führerscheinklassen verlieren. Folgender kleiner Überblick kann Licht ins Dunkel der Vorschriften bringen:
KLASSE B
- Fahrzeug bis 3,5 Tonnen
- Erweiterung B96 ermöglicht Anhänger über 750 Kilogramm
- Erlaubnis des Führens eines Campingbusses
- Erweiterung BE ermöglicht Anhängerlast von 3,5 Tonnen, aber grenzt das Gesamtgewicht auf 7 Tonnen ein
- BE erlaubt das Fahren eines Wohnmobils mit zwei Achsen
FÜHRERSCHEINKLASSE C1
- Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
- Anhänger bis 750 Kilogramm
- Erweiterung CIE ermöglicht Anhänger über 3,5 Tonnen und Gesamtgewicht über 7 Tonnen
- Erweiterung CE genehmigt Gesamtgewicht von maximal 12 Tonnen
Führerscheine, welche vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, enthalten folgende Festlegungen für das Fahren eines Fahrzeugs:
- Kraftfahrzeug bis zu 7,5 Tonnen
- Fahrzeug-Anhänger-Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen
Diese Erlaubnis erlischt beim 50. Lebensjahr des Fahrzeugführers aus sicherheitsrelevanten Gründen für den Straßenverkehr. Folgend darf diese Person nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen führen. Sollte die Freude am Fahren von bis 18,5 Tonnen schweren Gespannen weiterhin bestehen, muss ein Führerschein der Klasse CE 79 ausgestellt sein. Dies zieht alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung mit sich.
Der Besitz eines alten Papierführerscheins erlaubt dem Besitzer das Führen von Kraftfahrzeugen folgender Klassen:
- B
- C1
- BE
- C1E
- CE
Bei einem Austausch werden diese Klassen auf dem neuen Scheckkarten-Führerschein eingetragen. Diese alte Führerscheinklasse 3 ermöglicht unter anderem das Fahren folgender Gefährte:
- PKWs mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
- LKWs mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h
- Motorräder oder Trikes
Ein normaler Führerschein der Klasse B ist lebenslang gültig – insofern man nicht durch Verkehrsauffälligkeiten rechtlich zu einer Überprüfung „gebeten“ wird. Des Weiteren verjähren die erweiterten Klassen wie folgt:
- Be und B96 – 15 Jahre
- C und CE – 5 Jahre
Wer bis zum 19. Januar 2013 seine Führerscheinklassen für einen Klein-Lkw genehmigt bekommen hat, behält diesen Status bis zum 50. Lebensjahr. Für die restlichen Fahrzeugführer steht bezüglich der Klasse C alle fünf Jahre eine Eignungsuntersuchung an.
Prinzipiell ist dies mit der Vorlage des entsprechenden Führerscheins möglich. Jedoch haben viele Mietstationen klare Vorgaben zur Ausleihe von Campingmobilen:
- Das 21. Lebensjahr muss mindestens erreicht sein
- Kein Verleih an Fahranfänger
Hierbei gibt es sicher auch einige Ausnahmen – der Vermieter ist in seinem Konzept vollkommen frei. Da hilft eine vorherige Recherche. Vor allen in typischen Reisenationen wie Australien, den USA und Nordwesteuropa werden großartige Angebote offeriert. Einige Vermieter von Wohnmobilen verleihen andersherum auch ungern an unter 25-jährige. Dies hängt mit versicherungstechnischen Gründen zusammen.
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